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Vergabe von Marktplätzen
Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, Waren auf den St. Pöltner Märkten anzubieten. Einige Bedingungen müssen jedoch erfüllt werden:
Die Vergabe der Marktplätze erfolgt durch mündliche Zuweisung und gilt für den jeweiligen Markttag.
Kontakt:
Märkte und Lebensmittel
Roßmarkt 6, DG
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-3301
Fax: +43 2742 333-3309
E-Mail: marktamt@st-poelten.gv.at
- die angebotenen Waren müssen der St.Pöltner Marktordnung entsprechen
- Sie müssen Auszug aus dem Gewerberegister (Gewerbeschein) vorlegen oder Nachweis der landwirtschaftlichen oder privaten gärtnerischen Eigenproduktion von einer Gemeinde erbringen
- natürlich müssen die gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. Hygienebestimmungen, Preisauszeichnung, Produkt- und Qualitätskennzeichnung beachtet werden
- schließlich müssen Sie auf die örtlichen Gegebenheiten und das allgemeine Erscheinungsbild des Marktes Bedacht nehmen
Die Vergabe der Marktplätze erfolgt durch mündliche Zuweisung und gilt für den jeweiligen Markttag.
Kontakt:
Märkte und Lebensmittel
Roßmarkt 6, DG
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-3301
Fax: +43 2742 333-3309
E-Mail: marktamt@st-poelten.gv.at
Abgenommen durch:
Märkte und Lebensmittel
Stand: 28.1.2010
Märkte und Lebensmittel
Stand: 28.1.2010
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