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Vergabe von Marktplätzen

Sie haben Interesse an der Führung eines Marktstandes?  Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen. 
Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, Waren auf den St. Pöltner Märkten anzubieten. Einige Bedingungen müssen jedoch erfüllt werden:

  • die angebotenen Waren müssen der St.Pöltner Marktordnung entsprechen
  • Sie müssen Auszug aus dem Gewerberegister (Gewerbeschein) vorlegen oder Nachweis der landwirtschaftlichen oder privaten gärtnerischen Eigenproduktion von einer Gemeinde erbringen
  • natürlich müssen die gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. Hygienebestimmungen, Preisauszeichnung, Produkt- und Qualitätskennzeichnung beachtet werden
  • schließlich müssen Sie auf die örtlichen Gegebenheiten und das allgemeine Erscheinungsbild des Marktes Bedacht nehmen


Wir ersuchen vor der erstmaligen Beschickung eines St. Pöltner Marktes unbedingt das Einvernehmen mit dem Marktamt herzustellen.

Die Vergabe der Marktplätze erfolgt durch mündliche Zuweisung und gilt für den jeweiligen Markttag.

Kontakt:
Märkte und Lebensmittel
Roßmarkt 6, DG
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-3301
Fax: +43 2742 333-3309
E-Mail: marktamt@st-poelten.gv.at
Abgenommen durch:
Märkte und Lebensmittel
Stand: 28.1.2010