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St. Pölten ist ein Risikogebiet für
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)

Die FSME ist eine durch Zecken übertragene Viruserkrankung des Zentralnervensystems.


Krankheitsverlauf
Impfabstände


Krankheitsverlauf

Nach einer Inkubationszeit von 7-10 Tagen kommt es zu grippeähnlichen Krankheitserscheinungen, dann zu einem 4-5-tägigen fieberfreien Intervall und anschließend wieder zu Fieberanstieg mit Gehirnhautentzündung, heftigen Kopfschmerzen und Nackensteifigkeit.
Bei schweren Verläufen kann auch das Gehirngewebe betroffen sein (Meningomyelitis), was zu neurologischen Dauerschäden (Lähmungen) und selten auch zum Tod führen kann. Die Erkrankung kann nur symptomatisch behandelt werden - eine Therapie mit Antibiotika ist nicht zielführend, da es sich nicht um eine bakterielle Infektion handelt.
Leider war im Jahr 2005 in Österreich wieder ein deutlicher Anstieg der Erkrankungszahlen zu verzeichnen.

Nur die Impfung bietet einen sicheren Schutz gegen diese Krankheit!


Impfabstände

Grundimmunisierung:
1. Teilimpfung
2. Teilimpfung (4 Wochen nach 1. Teilimpfung)
3. Teilimpfung (9-12 Monate nach 2. Teilimpfung)

Erste Auffrischung nach 3 Jahren, alle weiteren Auffrischungen nach 5 Jahren.
Nach dem 60. Lebensjahr sind wieder Auffrischungen in 3-jährigem Abstand vorgesehen.
Für Kinder und Jugendliche (vom 1.-16. Lebensjahr) steht ein spezieller abgeschwächter Junior-Impfstoff zur Verfügung (bei entsprechender Risikoabschätzung und je nach Allgemeinzustand können auch schon Säuglinge ab dem 6. Lebensmonat geimpft werden).

Termine: jeden Montag und Donnerstag von 11.30-12.00 Uhr
Zeckenschutzimpfaktion von 14. Februar bis 28. Juli 2011 (ausgenommen an den Feiertagen):

Für Kinder bis 16 Jahre steht der Impfstoff FSME-Immun 0,25 ml Junior zur Verfügung – die Kosten betragen € 21,50.

Personen ab 16 Jahre werden mit dem Impfstoff FSME-Immun 0,5 ml geimpft – die Kosten betragen € 26,--.

Von den zuständigen Krankenversicherungsträgern werden zwischen € 2,-- und € 16,-- vergütet.

Bei Versicherten der NÖ. Gebietskrankenkasse und deren Angehörigen kann der Kostenersatz von € 3,63 sofort bei der Impfung abgezogen werden - nehmen Sie daher zur Impfung Ihre Sozialversicherungsnummer unbedingt mit!

Abgenommen durch:
Gesundheitsamt
Stand: 11.01.2012