Inhalt
Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken
Genehmigungen sind jedoch u.a. für die folgende Anliegen möglich:
Dazu ist ein entsprechender Antrag an das Verkehrsamt der Stadt notwendig. Die Antragsbeilagen sind abhängig vom Ansuchen und daher von Fall zu Fall verschieden.
Sie können das entsprechende Ansuchen auch über ein elektronisches Formular stellen:
Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §82 StVO
Kontakt:
Verkehrsamt
Roßmarkt 6, 1.Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2146, -2145
Fax: +43 2742 333-2159
E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
- Anbringung/Aufstellung von Ankündigungseinrichtungen (Hinweistafeln)
- Aufstellung von Waren, Warenkörben, Warenständern oder Kleiderständern, Angebotständer
- Durchführung von Lautsprecherwerbung
- Verteilung von Flugzetteln, Flugblättern oder Warenproben
- Anbringung von Transparenten
- Aufstellung von Informationsständen
- Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen
Dazu ist ein entsprechender Antrag an das Verkehrsamt der Stadt notwendig. Die Antragsbeilagen sind abhängig vom Ansuchen und daher von Fall zu Fall verschieden.
Sie können das entsprechende Ansuchen auch über ein elektronisches Formular stellen:
Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §82 StVO
Kontakt:
Verkehrsamt
Roßmarkt 6, 1.Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2146, -2145
Fax: +43 2742 333-2159
E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
Abgenommen durch:
Verkehrsamt
Stand: 3.01.2012
Verkehrsamt
Stand: 3.01.2012
Deutsch