Inhalt
Information zur Förderung
einer Thermografie an Wohngebäuden
Bei diesem Messverfahren wird die unsichtbare thermische Strahlung, die ein Objekt aussendet, in eine sichtbare Abbildung umgewandelt. Durchgeführt wird die Thermografie von einer entsprechenden Fachfirma.
Eigentümer von Liegenschaften mit Wohngebäuden im Stadtgebiet von St. Pölten können diese Förderung bei der MA XIII - Umweltschutz- und Marktangelegenheiten, beantragen. Bei Bedarf kann eine Fachfirma bekannt gegeben werden.
Hinweis:
Das Antragsfomular Förderung Thermografie kann spätestens drei Monate nach Abschluss der Untersuchung unter Anschluss der Rechnung und einer Kopie der Gesamtbeurteilung der Fachfirma bei der Umweltschutzabteilung eingereicht werden. Je Wohngebäude wird ein Unterstützungsbetrag von 80 Euro gewährt.
Für die Untersuchung ist eine Differenz zwischen Raum- und Außentemperatur von mindestens 10 Grad Celsius notwendig. Direkte Sonnenstrahlung soll vermieden werden, bei Regen, Schnee und Nebel sollte die Messung ebenfalls nicht durchgeführt werden. Die besten Ergebnisse erzielt man bei starker atmosphärischer Trübung oder bei Dunkelheit, ideale Voraussetzungen herrschen daher in der Heizsaison von Anfang Oktober bis Ende April vor. Die Förderungswerber sollten der thermografischen Untersuchung unbedingt beiwohnen.
Dem Antrag auf Förderung liegen die Richtlinien der Stadt St. Pölten über die Förderung einer Thermografie an Wohngebäuden zu Grunde.
Kontakt:
Umweltschutz- und Marktangelegenheiten
Roßmarkt 6, Dachgeschoß
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-3301
E-Mail: umweltschutz@st-poelten.gv.at
Eigentümer von Liegenschaften mit Wohngebäuden im Stadtgebiet von St. Pölten können diese Förderung bei der MA XIII - Umweltschutz- und Marktangelegenheiten, beantragen. Bei Bedarf kann eine Fachfirma bekannt gegeben werden.
Hinweis:
Das Antragsfomular Förderung Thermografie kann spätestens drei Monate nach Abschluss der Untersuchung unter Anschluss der Rechnung und einer Kopie der Gesamtbeurteilung der Fachfirma bei der Umweltschutzabteilung eingereicht werden. Je Wohngebäude wird ein Unterstützungsbetrag von 80 Euro gewährt.
Für die Untersuchung ist eine Differenz zwischen Raum- und Außentemperatur von mindestens 10 Grad Celsius notwendig. Direkte Sonnenstrahlung soll vermieden werden, bei Regen, Schnee und Nebel sollte die Messung ebenfalls nicht durchgeführt werden. Die besten Ergebnisse erzielt man bei starker atmosphärischer Trübung oder bei Dunkelheit, ideale Voraussetzungen herrschen daher in der Heizsaison von Anfang Oktober bis Ende April vor. Die Förderungswerber sollten der thermografischen Untersuchung unbedingt beiwohnen.
Dem Antrag auf Förderung liegen die Richtlinien der Stadt St. Pölten über die Förderung einer Thermografie an Wohngebäuden zu Grunde.
Kontakt:
Umweltschutz- und Marktangelegenheiten
Roßmarkt 6, Dachgeschoß
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-3301
E-Mail: umweltschutz@st-poelten.gv.at
Abgenommen durch:
Umweltschutz- und Marktangelegenheiten
Stand: 7.10.2009
Umweltschutz- und Marktangelegenheiten
Stand: 7.10.2009
Deutsch