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Förderung Innenstadtwohnen

Die Wohnhaussanierung in der St. Pöltner Innenstadt konnte bis jetzt mit Euro 423.361,- gefördert werden.
Die Förderung besteht aus 2 Säulen:

1. Objektförderung:

Der Hauseigentümer erhält bei Sanierung von Wohnobjekten oder Schaffung von zusätzlichem Wohnraum einen jährlichen Investitionszuschuss in der Höhe von 2% der Investitionskosten.
Voraussetzung: Dazu müssen Sie eine vom Land NÖ nach dem Wohnungsförderungsgesetz erteilte Zusicherung der Basisförderung vorlegen.
Förderungsdauer: Die Förderungsmaßnahme wird ab der Fertigstellungsanzeige des Bauvorhabens auf die Dauer von 3 Jahren gewährt.

2. Subjektförderung:

Als Mieter erhalten Sie einen Zuschuss im Ausmaß von Euro 1,-/m² und Monat für höchstens 80m²/Wohnung.
Anspruchsgrundlage: schriftlicher Mietvertrag plus Meldezettel
Förderungsdauer: 3 Jahre hindurch erhalten Sie einen Mietzuschuss.

Die Subjektförderung ist an die Objektförderung gekoppelt. Das heißt, dass der Mieter erst dann um Subjektförderung ansuchen kann, wenn die Objektförderung dem Hauseigentümer zugesichert wurde!

Innenstadtwohnen PDF-Datei - Förderungsrichtlinien mit Umgrenzung des Fördergebiets
Wohnbroschüre PDF-Datei - Informationsheft der Stadt St. Pölten


Den Kontakt für eine unverbindliche Wohnungsanfrage finden Sie in der folgenden Übersicht:
geförderte Mietwohnungen PDF-Datei

Presseaussendungen der Stadt zum Thema Innenstadtwohnen:



Einreichung und Auskünfte

Magistrat St. Pölten
Wirtschaftsservice ecopoint
Rathausplatz 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742 333-2903
Fax: 02742 333-2909
E-Mail: ecopoint@st-poelten.gv.at
Abgenommen durch:
Wirtschaftsservice
Stand: 02.03.2012