Inhalt
Resolutionen
Jugend - St. Pölten, 22. September 1995
Solidarität - Maribor, am 30. September 1998
Organisationsstruktur - St. Pölten, 21. März 1996
Kultur - St. Pölten, 21. März 1996
Beitritt - Szèkesfehèrvàr, am 8. Juni 1999
Wohnbau - Heidenheim, am 1. Oktober 1999
Kommunale Energieversorgung - Döbeln, 19. u. 20. Mai 2005

Organisationsstruktur des "Kooperationsnetzwerkes der Europäischen Mittelstädte"
Die Gründung eines "Kooperationsnetzwerkes der Europäischen Mittelstädte" anläßlich des Symposions "Europäische Mittelstädte im Aufbruch" am 22. September 1995 hat das Ziel der Diskussion und des Gedankenaustausches sowie die Präsentation und Ausarbeitung von Lösungsansätzen für Probleme der am Netzwerk teilnehmende Städte. Gründungsmitglieder sind die Städte: Bozen, Brno, Ceske Budejovice, Innsbruck, Jena, Maribor, Passau, St. Pllten, Szekesfehevar und Trnava. Zur Teilnahme am Kooperationsnetzwerk sind alle Städte Europas mittlerer Größe berechtigt, die sich zur Zusammenarbeit und den Grundsätzen dieses Zusammenschlusses bekennen. Die Mitgliedsstädte bemühen sich, den Kreis der Städte zu erweitern, die am Kooperationsnetzwerk teilnehmen. Ziel ist die enge Zusammenarbeit mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas, dem Internationalen Gemeinde-Verband und der Internationalen Bürgermeisterunion. Das "Kooperationsnetzwerk der Europäischen Mittelstädte" strebt die institutionelle Anerkennung als Interessensvertretung der Mitgliedsstädte bei den genannten Organisationen an. Das Organisationsbüro wird in der Landeshauptstadt St. Pölten, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, 3100 St. Pölten, Rathausplatz installiert. Der verantwortliche Leiter dieses Sekretariats wird in der Arbeitssitzung vom 21. März 1996 bestellt. Zu den Aufgaben dieses Büros gehört die Koordinierung der Aktivitäten des Kooperationsnetzwerkes sowie die Einberufung der Arbeitssitzungen gemeinsam mit dem Vorsitzenden. Ihm obliegt die Erledigung des Schriftverkehrs, die Dokumentation der Arbeitssitzungen und die Abfassung von Protokollen. Der Wechsel des Vorsitzenden des "Kooperationsnetzwerkes der Europäischen Mittelstädte" erfolgt in einem alphabetischen Rotationsprinzip. Für das Jahr 1996 übernimmt auf Vorschlag der Bürgermeister der Stadt St. Pölten als Initiator des Netzwerkes den Vorsitz bis zum 31. Dezember 1996. Den Vorsitz im Kooperationsnetzwerk hat der jeweilige Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der Mitgliedstadt zu übernehmen. Er hat den Vorsitz bei den Arbeitssitzungen zu führen und gemeinsam mit dem Leiter des Netzwerksekretariats rechtzeitig die Arbeitssitzungen einzuberufen. Den genauen Termin der Arbeitssitzung legt der Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der Austragungsstadt mit dem jeweiligen Vorsitzenden fest. Jede Stadt benennt einen Koordinator, der an den Arbeitssitzungen teilnimmt. Für die Organisation der Arbeitssitzungen hat der Koordinator der jeweiligen Austragungsstadt zu sorgen. Er erstellt den Programmablauf, bestimmt die überregionalen Hauptreferenten und ist für den Einladungsdruck verantwortlich. der genau Programmablauf ist spätestens 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin an das Sekretariat des Kooperationsnetzwerkes zu übermitteln. Arbeitssitzungen finden mindestens zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst statt. Am 21. März 1996 wird ein vorläufiger Terminplan für die Frühjahrs und Herbstsitzungen bis zum Jahr 2000 vorgelegt, der auch Themenvorschläge beinhaltet. Austragungen der Arbeitssitzungen ist alternierend eine der Städte des Netzwerkes. Jede Mitgliedsstadt des Netzwerkes erklärt sich zur Teilnahme an den Arbeitssitzungen bereit. Sie entsendet den bestellten Koordinator bzw. Experten zu jedem Arbeitsgespräch. Die Mitgliedsstädte sind innerhalb des Kooperationsnetzwerkes gleichberechtigte Partner. Bei Abstimmungen besitzt jede Stadt eine Stimme. Abstimmungsberechtigt ist der jeweilige Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister und bei dessen Abwesenheit der entsandte Koordinator. Es entscheidet die einfache Mehrheit.
St. Pölten, 21. März 1996

Resolution - Kulturaustausch
Jene Städte, die sich am 22. September 1996 zum "Kooperationsnetzwerk der Europäischen Mittelstädte" zusammengeschlossen haben sowie jene Städte, die sich dieser Interessensgemeinschaft anschließen, erklären sich zu einem forcierten Kulturaustausch zwischen diesen Mitgliedsstädten bereit. Zur Steigerung der Internationalität und des kommunalen Kulturaustausches von Festivals, Stadtfesten und verschiedenen Veranstaltungen der Mitgliedsstädte erklärt sich jede der Städte bereit, Künstler oder Ensembles aus den folgenden Bereichen einzuladen:
1.) Musik
2.) Literatur
3.) bildende Kunst
4.) darstellende Kunst
5.) Jugendkultur: a) Musik
b) Literatur
c) bildende Kunst
d) darstellende Kunst
Jede der Städte erarbeitet eine Liste von Künstlern und Ensembles zu den fünf Bereichen, die für einen Auftritt in Frage kommen und übermittelt diese an das Büro des Netzwerkes, welches für die weitere Verteilung sorgt. Erstens sollen qualitativ hochwertige Künstler und Ensembles ausgewählt werden, die selten oder nur geringe Möglichkeit zur Präsentation außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen hatten. Der Kulturaustausch dient unter diesen Gesichtspunkten einer Förderung von qualifizierten Künstlern und Gruppen. Zweitens sollen aber auch international anerkannte Künstler und Ensembles Auftrittsmöglichkeiten in der jeweiligen Mitgliedsstadt ermöglicht werden. Drittens wird auch der Austausch von interessanten Gesamtaustellungen und -produktionen (von privaten und kommunalen Theaterensembles) angestrebt. Die Gastgeberstadt sorgt für die Auftrittsmöglichkeiten und die entsprechende Bewerbung dieser Veranstaltungen. Dieser Kulturaustausch soll der Bevölkerung der jeweiligen Mitgliedstadt die kulturelle Vielfalt Europas näherbringen und zum Verständnis des anderen beitragen. Ziel könnten kulturelle Präsentationswochen der Mitgliedsstädte in den einzelnen anderen Städten oder ein gemeinsame Festival sein, welches im Rotationsprinzip in allen Mittelstädten gezeigt wird. Für einzelne dieser kulturelle Austauschprojekte wird um eine Förderungsmöglichkeit bei der Europäischen Union angesucht und ein gemeinsames Projekt zur Einreichung erarbeitet. Weiters sollten künftig gemeinsame Wettbewerbe für Nachwuchskünstler und -ensembles abgehalten und die besten prämiert und entsprechend ausgezeichnet werden. Ein eigener Kulturpreis mit entsprechender Trophäe des Kooperationsnetzwerkes müßte zu diesem Zweck ins Leben gerufen werden. Die Abhaltung der Wettbewerbe sollte im alphabetischen Rotationsprinzip in einer der Mittelstädte stattfinden, die auch für die Organisation desselben verantwortlich ist. Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben sind alle Künstler und Ensembles, die ihren Wohnsitz in einer der Mittelstädte haben und vor dieser entsandt werden. Jede Mitgliedsstadt soll zu den vier Bereichen:
1.) Musik
2.) Literatur
3.) bildende Kunst
4.) darstellende Kunst
mindestens einen Einzelkünstler oder ein Ensemble entsenden. Den Termin der Abhaltung legt die jeweilige Gastgeberstadt fest. Der Jury gehören Fachexperten (z.B. Kulturamtsleiter, Musik-, Ballett- und Konservatoriumsdirektoren, Lehrende für bildende und darstellende Kunst, etc.) aller Mitgliedsstädte an. Über den Sieger in jedem der vier Bereiche entscheidet die einfache Mehrheit der Jurymitglieder. Die Ehrung und Auszeichnung der gewählten Künstler und Ensembles findet im Rahmen einer Abschlußveranstaltung statt.
St. Pölten, 21. März 1996 
Resolution - Gründung
Resolution anläßlich der Abhaltung des Symposions "Europas Mittelstädte im Aufbruch" in der Landeshauptstadt St. Pölten, am 22. September 1995, gerichtet an den Rat der Gemeinden und Regionen Europas, den Internationalen Gemeinde-Verband und die Internationale Bürgermeister-Union zur Bildung eines "Kooperationsnetzwerkes der Europäischen Mittelstädte". Die beim Symposion "Europas Mittelstädte im Aufbruch" vertretenen Städte St. Pölten, Innsbruck, Jena, Passau, Bozen, Maribor, Szekesfeshevar, Ceske Budejovice, Trnava und Brno beschließen ein Netzwerk der Kooperation und des Gedankenaustausches der Städte Europas mittlerer Größe zu initiieren. Dabei werden folgende Themenkreise behandelt:
1.) Stadtentwicklung
2.) Finanzierungswesen und Finanzplan
3.) Verkehrswesen
4.) Gesundheit und Umweltschutz
5.) Sozialangelegenheiten und Wohlfahrtswesen
6.) Kultur, Bildung und Jugendarbeit
7.) Kommunalpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
Ziel dieser Arbeitsgespräche ist es, Diskussionen auf breiter Ebene über aktuelle Probleme der Städte in regelmäßigen Sitzungen zu führen und praxisorientierte, exemplarische Problemlösungen gemeinsam zu erarbeiten bzw. erfolgreiche Lösungsansätze aus der Praxis vorzustellen und den anderen Partnern zugänglich zu machen. Das Netzwerk soll nicht nur aus den genannten Städten bestehen, sondern jede europäische Stadt mittlerer Größe kann sich diesem Städtenetzwerk anschließen. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas, der Internationale Gemeinde-Verband und die Internationale Bürgermeister-Union werden gebeten, dieses überregionale Projekt zu unterstützen und die Städte über dieses Vorhaben zu informieren, damit ein möglichst großer Kreis an Städten sich daran beteiligt. Austragungsort der Kooperationssitzungen ist alternierend eine der Städte des Netzwerkes. Jede Stadt entsendet zu diesen Kooperationsgesprächen jeweils einen Koordinator. Dieser Koordinator kann bei speziellen Arbeitsthemen durch Experten vertreten oder ergänzt werden. Die Vertreter der teilnehmenden Städte am Symposion"Europas Mittelstädte im Aufbruch" einigen sich am 22. September auf das erste Fachthema, den Termin und den Austragungsort der ersten Arbeitssitzung, die den genannten europäischen und internationalen Vertretungsorganisationen mitgeteilt werden. Dieses erste Koordinationsgesspräch dient auch der Konstituierung des "Kooperationsnetzwerkes der Europäischen Mittelstädte". Ziel ist es bereits bei dieser Sitzung möglichst viele Städte für eine Teilnahme zu gewinnen. Die oben genannten Städte ersuchen den Rat der Gemeinden und Regionen Europas, den Internationalen Gemeinde-Verband und die Internationale Bürgermeister-Union dieses Initiative der Zusammenarbeit und des Meinungsaustausches zu unterstützen und zu den künftigen Arbeitssitzungen einen Vertreter zu entsenden.
St. Pölten, am 22. September 1995
Resolution - Jugendaustausch
Jene Städte, die sich am 22. September 1995 zum "Kooperationsnetzwerk" der Europäischen Mittelstädte zusammengeschlossen haben sowie jene Städte, die sich noch dieser Interessensgemeinschaft anschließen, fassen den Beschluß zu einem künftig verstärkten Jugendaustauschprogramm. Jährlich sollen aus jeder Stadt je zwei bis drei Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren im Rahmen eines Jugendaustauschprogrammes in die anderen Mitgliedsstädte entsendet werden. Ziel des Austausches ist der Erfahrungsaustausch über die eigenen Landesgrenzen hinweg. Der Jugendaustausch soll interkulturelles Lernen ermöglichen, Einblick in die sozialen, politischen und kulturellen Bedingungen in dem jeweils anderen Staat bzw. der jeweiligen Kommune geben und das Solidaritätsgefühl bzw. die Sensibilität für die Andersartigkeit des Nachbarn steigern. Der Austausch soll zur Verständigung zwischen Jugendlichen aus den EU-Mitgliedsstaaten und den Staaten Südost- und Osteuropas beitragen. Auch die Perfektionierung von Sprachkenntnissen sollte dadurch ermöglicht werden. Das Verständnis für andere Kulturen und deren Kulturerbe soll durch den Jugendaustausch geschärft werden. In Exkursionen sollen die Teilnehmer des Jugendaustauschprogrammes Einblick in Wirtschaft, Kultur, Jugendarbeit, Stadtentwicklung, Umwelt, Politik, Sozial- und Gesundheitswesen der Gastgeberstadt erhalten. Ihnen soll auch die Möglichkeit zum Besuch von Gemeinderats-, Landtags- oder Parlamentssitzungen im jeweiligen Staat gegeben werden. In Diskussionsrunden sollen die Unterschiede der Probleme in den verschiedenen Städten und Ländern festgestellt und mögliche Lösungsansätze aus Sicht der Jugendlichen erarbeitet werden. Ziel ist es, daß es am Ende des Aufenthalts zu einer gemeinsamen schriftlichen Zusammenfassung über die Erfahrungen des Jugendaustausches und die erkannten unterschiedlichen Probleme und Lebensarten sowie erkannten differenten Lösungen und die von den Jugendlichen selbst erarbeiteten Problemlösungen kommt. Das Austauschprogramm soll zwischen 6 und 21 Tagen dauern und in den Sommermonaten zwischen den Monaten Juni und September erfolgen. Die Entsenderstadt hat für die Kosten der An- und Abreise zu sorgen. Die Gastgeberstadt entwickelt ein detailliertes Programm (mit ausführlichen Tagesprogrammen) und stellt einen oder mehrere Betreuer. Sie organisiert auch Exkursionen in das Umland und ermöglicht so Einblicke in einen größeren Teil des jeweiligen Landes. Es werden Einrichtungen aus dem kulturellen, sozialen, Gesundheits-, Umwelt- und wirtschaftlichen Bereich besucht. Die Jugendlichen erhalten Einblick in die einzelnen Arbeitsbereiche der Gastgeberstadt. Die Gastgeberstadt sorgt für Unterkunft, die Finanzierung von Exkursionen, den reibungslosen Ablauf des Programmes, die Verpflegung sowie die sinnvolle Freizeitgestaltung und kostenlose Nutzung von unterschiedlichen Freizeiteinrichtungen. Die Gastgeberstadt gibt den Jugendlichen aus den Mitgliedsstädten möglichst viel Informationen über die eigene Stadt und das Land sowie die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Realitäten. Die Ausschreibung für das Austauschprogramm erfolgt spätestens sechs Monate vor Durchführung im jeweiligen Amtsblatt sowie in lokalen Zeitungen in der Entsenderstadt. In den Programmablauf und für die Betreuung der Jugendlichen sollen die örtlichen Jugendorganisationen, -gruppen oder -zentren eingebunden werden. Die Unterbringung der Jugendlichen soll vor allem bei Familien in den Gastgeberstädten ermöglicht werden, um einen zusätzlichen Einblick in die Lebensweise und Lebensverhältnisse des Gastlandes und um das Erlernen der Sprache des Gastlandes oder deren Perfektionierung zu ermöglichen. Der ständige Kontakt mit der örtlichen Bevölkerung soll dadurch verstärkt werden. Die Auswahl der zu entsendenden Jugendlichen obliegt dem jeweiligen Jugendamt der Mitgliedsstadt. Ausgewählt sollen vor allem Jugendliche aus kinderreichen Familien oder mit Benachteiligungen aufgrund sozialer und wirtschaftlicher Umstände werden. Darüberhinaus wird angestrebt, Jugendliche auszuwählen, die noch nie die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Austauschprogramm hatten. Das "Kooperationswerk der Europäischen Mittelstädte" soll durch diese jährlichen Austauschprogramme helfen, multilaterale Austauschprogramme in Europa weiterzuentwickeln. Den Jugendlichen soll die Möglichkeit zu Kontakten und Freundschaften in der Gastgeberstadt gegeben werden. Die Mitgliedsstädte werden künftig bestrebt sein, im Rahmen dieser Austauschprogramme künstlerische Ausdrucksformen und Sportaktivitäten von Jugendlichen als multilaterale Kommunikationsmittel zu fördern. Sie sind bestrebt, künftig Jugendlichen aus Mitgliedsstädten des Netzwerkes die Möglichkeit zur Ableistung von Praktika, zu Aufenthalten im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes für Jugendliche der Europäischen Kommission und zur Abhaltung von multilateralen Jugendseminaren zu geben. Es wird umgehend an der Ausarbeitung einer Organisationsstruktur für die Durchführung eines Austauschprogrammes gearbeitet. Die Koordinatoren der Mitgliedsstädte sind verantwortlich für die zügige Durchführung. Die Städte erarbeiten für dieses Austauschvorhaben ein gemeinsames Projekt, das auch zur Förderung im Rahmen des Programmes "Jugend für Europa" der EU eingereicht wird. Der erste Austausch soll spätestens im Jahr 1997 durchgeführt werden.
St. Pölten, 21. März 1996

Resolution zur Steigerung des sozialen Angebots der Mittelstädte und zur Zusammenarbeit im Sinne der internationalen Solidarität
Die Mitgliedsstädte des "Kooperationsnetzwerkes der Europäischen Mittelstädte" beschließen anläßlich der Herbsttagung in Maribor am 30. September 1998 zur Thematik "Sozialangelegenheiten und Wohlfahrtswesen" folgende Resolution: Die Mitgliedsstädte des "Kooperationsnetzwerkes der Europäischen Mittelstädte" verpflichten sich dazu, ihr soziales Angebot kontinuierlich auszubauen und im Sinne der "Sozialgemeinde" an einem möglichst hohen Standard anzupassen. Jene Mitgliedsstädte, die über Musterprojekte im Sozial- und Wohlfahrtsbereich verfügen geben jenen Städten, die einen Nachholbedarf in diesem Bereich haben und am Aufbau ähnlicher Strukturen interessiert sind, durch Beamtenaustausch die Möglichkeit zum Kennenlernen solcher vorbildhafter Einrichtungen. Alle Mitgliedsstädte sind bemührt, Armut und die Bildung von sozialen Randgruppen hintanzuhalten. die Mitgliedsstädte bemühen sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Arbeitslosigkeit in ihren Städten zu senken. Beim Ausbau des sozialen Netzes und sozialer Einrichtungen soll auf möglichste Bürgernähe und Freundlichkeit geachtet werden. Die Mitgliedsstädte werden innerhalb des Kooperationsnetzwerkes durch weitere Arbeitsgespräche den Gedankenaustausch über die Gesundheits- und Wohlfahrtsproblematik fortsetzen und damit die Kontakte zwischen den einzelnen Städten vertiefen. Die Städte verpflichten sich zur Zusammenarbeit im Sinne der internationalen und grenzüberschreitenden Solidarität. An die Europäische Kommission ergeht von den Mitgliedsstädten der Appell zum Ausbau der Gemeinschaft hin in Richtung einer "Sozialgemeinschaft" und zur Forcierung von Programmen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen sozialen Probleme.
Maribor, am 30. September 1998 
Resolution zum gegenseitigen Gedankenaustausch über Finanzierungsfragen, insbesondere bezüglich der Masstrichtkriterien und ihrer Auswirkungen auf die kommunale Ebene für Mitgliedsstädte in EU-Betrittskandidatenstaaten.
Die Mitgliedsstädte des "Kooperationsnetzwerkes der Europäischen Mittelstädte" beschließen anläßlich der Frühjahrstagung in Szèkesfehèrvàr am 8. Juni 1999 zur Thematik "Finanzierungswesen und Finanzierungsplanung in den Mittelstädten" folgende Resolution: Die Mitgliedsstädte des "Kooperationsnetzwerkes der Europäischen Mittelstädte", die sich in Staaten der Europäischen Union befinden, erklären sich bereit, ihre Erfahrungen zu den Auswirkungen der Maastrichtkriterien auf die Kommunen bzw. der Euro-Umstellung an die Städte in den Beitrittskandidatenländern weiterzugeben. Um den Erfahrungsaustausch in diesem Bereich möglichst effizient durchzuführen, soll ein eigener Arbeitskreis eingerichtet werden, für den eine Mitgliedstadt der Betrittskandidatenländer die Koordination übernimmt. Der entsprechende Arbeitskreis soll spätestens mit Jahresbeginn 2000 seine Tätigkeit aufnehmen. Alle Städte sollen bis zur Herbsttagung am 1. Oktober 1999 in Heidenheim einen Fachvertreter nennen, der zu dem Treffen dieses Arbeitskreises entsandt wird.
Szèkesfehèrvàr, am 8. Juni 1999 
Resolution zum gegenseitigen Gedankenaustausch über kommunale Wohnbaufragen.
Die Mitgliedsstädte des "Kooperationsnetzwerkes der Europäischen Mittelstädte" vereinbaren anläßlich der Herbsttagung in Heidenheim am 1. Oktober 1999 zur Thematik "Wohnbau und dessen Förderung" folgende Resolution: Die Mitgliedsstädte des "Kooperationsnetzwerkes der Europäischen Mittelstädte" erklären sich bereit, künftig im Rahmen ihrer Möglichkeiten den sozialen und für die breite Masse der Bevölkerung erschwinglichen Wohnbau weiter zu forcieren. Sie verpflichten sich, sich für das Grundrecht eines modernen und angemessenen Wohnens für jeden Bewohner einzusetzen. Weiters wird in Richtung der Förderung eines gesellschaftlichen Bewußtseinszustandes seitens der Städte gewirkt, daß Siedlungsflächen in der Zukunft behutsam unter Berücksichtigung ökologischer Bedürfnisse und Wahrung von Grünraum und Erholungsflächen ergänzt werden. Um den Erfahrungsaustausch in diesem Bereich möglichst effizient durchzuführen, soll ein eigener Arbeitskreis eingerichtet werden, in dem die kommunalen Wohnungsämter und Stadtplanungen der Mitgliedsstädte einen regelmäßigen Erfahrungs- und Gedankenaustausch pflegen. Die Koordination dieses Arbeitskreises wird von einer Mitgliedsstadt übernommen. Welche Stadt dieses Aufgabe übernimmt, wird auf Basis der freiwilligen Bereitschaft bei der Herbsttagung 1999 in Heidenheim festgelegt.
Heidenheim, am 1. Oktober 1999
Netzwerkbüro
Stand: 25.08.2006
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