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Medizinische und nichtmedizinische Strahlenanlagen

Für medizinische und nichtmedizinische Strahlenanlagen ist eine Errichtungs- und Betriebsbewilligung erforderlich.

Auch der Umgang mit Strahlenquellen ist nach dem Strahlenschutzgesetz bewilligungspflichtig.

Kontakt:
Magistrat St. Pölten
Bezirksverwaltung 
Josefstraße 7, EG
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2150
E-Mail: bezirksverwaltung@st-poelten.gv.at

Öffnungszeiten: 
Mo.-Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
Abgenommen durch:
Bezirksverwaltung
Stand: 7.10.2009