Inhalt
Ladetätigkeit
Ladetätigkeiten in der Fußgängerzone mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen:
Ladetätigkeiten in der Fußgängerzone mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen:
Rund um die Fußgängerzone wurden zusätzliche Ladezonen eingerichtet:
Eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der angegebenen Zeiten kann nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.
Kontakt:
Verkehrsamt
Roßmarkt 6, 1.Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2141
Fax: +43 2742 333-2159
E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
- 06.00-09.30 Uhr
- 14.00-15.00 Uhr
- 18.00-20.00 Uhr
Ladetätigkeiten in der Fußgängerzone mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen:
- 06.00-08.00 Uhr
- 18.00-20.00 Uhr
Rund um die Fußgängerzone wurden zusätzliche Ladezonen eingerichtet:
- Bahnhofplatz
- Bräuhausgasse
- Domplatz
- Fuhrmannsgasse
- Heßstraße
- Julius Raab-Promenade (zwei Ladezonen)
- Roßmarkt
BITTE BEACHTEN SIE
- Die Ladetätigkeit muss als solche wahrnehmbar sein.
- Eine Ladetätigkeit ist nicht gebührenpflichtig, wenn ununterbrochen beladen oder entladen wird.
Eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der angegebenen Zeiten kann nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.
Kontakt:
Verkehrsamt
Roßmarkt 6, 1.Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2141
Fax: +43 2742 333-2159
E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
Abgenommen durch:
Verkehrsamt
Stand: 11.01.2012
Verkehrsamt
Stand: 11.01.2012
Deutsch