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Ladetätigkeit

Die Lieferanten der Geschäfte und Bewohner der Fußgängerzone können zu bestimmten Zeiten für Ladetätigkeiten die Fußgängerzone befahren.
Ladetätigkeiten in der Fußgängerzone mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen: 

  • 06.00-09.30 Uhr
  • 14.00-15.00 Uhr
  • 18.00-20.00 Uhr

Ladetätigkeiten in der Fußgängerzone mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen:

  • 06.00-08.00 Uhr
  • 18.00-20.00 Uhr

Rund um die Fußgängerzone wurden zusätzliche Ladezonen eingerichtet:

  • Bahnhofplatz
  • Bräuhausgasse
  • Domplatz
  • Fuhrmannsgasse
  • Heßstraße
  • Julius Raab-Promenade (zwei Ladezonen)
  • Roßmarkt




  • Die Ladetätigkeit muss als solche wahrnehmbar sein.
  • Eine Ladetätigkeit ist nicht gebührenpflichtig, wenn ununterbrochen beladen oder entladen wird.



Eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der angegebenen Zeiten kann nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.

Kontakt:

Verkehrsamt
Roßmarkt 6, 1.Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2141
Fax: +43 2742 333-2159
E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at

Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
Abgenommen durch:
Verkehrsamt
Stand: 11.01.2012