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Hausmüll - Sperrmüllaktion

Jeder Grundstückseigentümer kann einmal pro Jahr und bebaute Liegenschaft die kostenlose Abholung von Sperrmüll beantragen - ganz gleich zu welcher Jahreszeit.

Die Liegenschaft muss an die Müllentsorgung angeschlossen sein.    
Bewohner einer Mehrparteien-Wohnhausanlage müssen um eine gemeinsame Sperrmüllaktion ansuchen. Es empfiehlt sich, die Terminvereinbarung über die Hausverwaltung der Wohnhausanlage zu treffen.
"Sperrmüll" meint sperrige Abfälle, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Mülltonne passen und nicht als Altstoff verwertet werden können.

Was gehört zur Sperrmüllsammlung:
  • Möbel
  • Fahrräder
  • Teppiche
  • Matratzen
  • Vorhangkarniesen
  • große Gartenwerkzeuge
  • großes Kinderspielzeug
  • Reisekoffer usw.



Was gehört nicht zur Sperrmüllsammlung:
  • Tapeten
  • kaputte Gebrauchsgegenstände, die in den Restmüllbehälter passen
  • Problemstoffe (Farben, Lacke, Batterien, Altöl, Spraydosen, Säuren, Laugen, Altmedikamente usw.
  • Bauschutt
  • Baurestmassen (Fenster, Türen, Bäderkeramik)
  • Autoreifen
  • Styropor
  • Fernseh- und Bildschirmgeräte
  • Kühlgeräte
  • Elektro- und Elektronikschrott
  • Verpackungsabfälle
  • Altstoffe wie Glas, Kartonagen, Metallverpackungen und dergleichen


Für die Entsorgung von Sperrmüll ist zu beachten: 
  • Der Sperrmüll ist am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr Früh an der Grundstücksgrenze für den LKW mit Kran erreichbar auf einem befestigten Untergrund bereitzustellen. Bitte auch auf Oberleitungen achten: Der LKW braucht ca. 5,50 Meter Arbeitshöhe!
  • Bei nicht ordnungsgemäßer Ablagerung haftet der Besitzer für Schäden an Gebäuden, Zäunen usw.
  • Nach Möglichkeit soll eine verantwortliche Person auf der Liegenschaft anwesend sein.
  • Es wird nur Sperrmüll aus Haushalten, getrennt nach Holz, Alteisen und restlichem Sperrmüll, zur Entsorgung übernommen.



Abgenommen durch:
Abfallentsorgung
Stand: 14.12.2011