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Berechnung der Hortbeiträge

Die Elternbeiträge für die St. Pöltner Horte sind sozial gestaffelt.
Die Hortbesuchsgebühr richtet sich nach folgender Bemessungsgrundlage:

Jährliches Nettofamilieneinkommen/monatlicher Hortbeitrag
bis 11.222,-- EURO: 33 EURO
von 11.223,-- EURO bis 19.500,-- EURO: 66 EURO
ab 19.501,-- EURO: 110 EURO 

Zusätzlich zur Hortbesuchsgebühr fallen Kosten für das Mittagessen (2,70 Euro pro Portion) sowie halbjährlich ein Unkostenbeitrag von 25,-- Euro an.

Für Vollzahler reduziert sich die Hortbesuchsgebühr um 50 Prozent, wenn Ihr Kind den Hort nur an zwei Tagen in der Woche oder wöchentlich bis zu 10 Stunden besucht.

Mehrkindermäßigungen: Für jedes zweite und weitere den Hort besuchende Kind beträgt der Hortbeitrag 80 Prozent des vollen Hortbeitrages.

Für Kinder, die nicht in St.Pölten ihren Hauptwohnsitz haben, gewährt die Stadt St.Pölten keine Zuschüsse zu den Hortgebühren; die Hortgebühr verdoppelt sich.

Kontakt:
Magistrat St.Pölten
Schulwesen
Roßmarkt 6., 2. Obergeschoß
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2660
Fax: +43 2742 333-2669
E-Mail: schulvw@st-poelten.gv.at 
Abgenommen durch:
Schulwesen
Stand: 09.05.2012