Inhalt

Freiberufliche Tätigkeit als Heilmasseur

Wenn Sie die freiberufliche Berufsausübung als Heilmasseur in St. Pölten beabsichtigen, müssen Sie dies dem Gesundheitsamt des Magistrates melden.
Für die Meldung benötigen Sie:

  • Qualifikationsnachweis, der zur Berufsausübung als Heilmasseur in Österreich berechtigt
  • Strafregisterbescheinigung oder bei EWR-Staatsangehörigen einen gleichwertigen Nachweis des Heimat- oder Herkunftsstaates
  • ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
  • Berufsausweis (wenn vorhanden)





Die Strafregisterbescheinigung und das ärztliche Zeugnis dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Kontakt:
Gesundheitsamt
Heßstraße 6, Zimmer 11
Sabine Heinrichsberger
Tel.: +43 2742 333-2516
E-Mail: gesundheit@st-poelten.gv.at 
 
Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
Abgenommen durch:
Gesundheitsamt
Stand: 11.01.2012