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Feuerbeschau

Die Feuerbeschau soll sicherstellen, dass im Notfall sichere Rettungsmaßnahmen möglich sind bzw. die Entstehung von Bränden verhindert wird.
Laut dem NÖ Feuerwehrgesetz 1974 (§§ 19 und 20) ist der zuständige Rauchfangkehrermeister dazu verpflichtet, regelmäßig eine Feuerbeschau anzuordnen und durchzuführen.

Bei der Feuerbeschau wird im Besonderen Folgendes überprüft:

  • Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungsdienste und Feuerwehr
  • Löschwassersituation (z.B. Löschwasserbecken)
  • erste und erweiterte Feuerlöschhilfe (z.B. Feuerlöscher)
  • Brandabschnittsbildung, Brandwände
  • Lagerung von festen Brennstoffen, Erntegütern
  • Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Flüssiggasen hinsichtlich Brand- und Umweltschutz
  • Feuerungsanlagen
  • Garagen, Fahrzeugabstellplätze und Unterstellplätze
  • elektrische Anlagen
  • Blitzschutzanlagen



Zusätzlich wird bei Betrieben bzw. großvolumigen Anlagen noch Folgendes überprüft:

  • Nominierung eines Brandschutzbeauftragten
  • Brandschutzpläne, Brandschutzbuch
  • Brandschutzorganisation
  • Brandschutzeinrichtungen



Nach Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau wird erforderlichenfalls ein feuerpolizeilicher Bescheid erlassen.
Abgenommen durch:
Baupolizei
Stand: 10.1.2011