Inhalt
Bundessozialamt
Aufgabenbereich des Bundessozialamtes:
Auskunft und Beratung:
- Auskunft und Beratung im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Behinderteneinstellungsgesetz
- Förderung von Menschen mit Behinderungen und deren Dienstgebern
- Förderung von Projekten zur beruflichen Integration und von investiven Maßnahmen (Förderung von Umbauten zur Beseitigung von baulichen Barrieren)
- Ausstellung von Behindertenpässen
- Abgeltung der Normverbrauchsabgabe (NOVA)
- Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen (U-Fonds)
- Zuschüsse für behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Sozialentschädigung:
- Kriegsopferversorgung
- Kriegsgefangenenentschädigung
- Heeresversorgung
- Hilfeleistung an Verbrechensopfern
- Impfschadenentschädigung
Familieninfostelle:
- Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben (Behindertengleichstellungsgesetz) und in der Arbeitswelt (Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz) – verpflichtendes Schlichtungsverfahren in der jeweiligen Landesstelle vor einem eventuellen Gerichtsverfahren. Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens kann auch kostenlos Mediation in Anspruch genommen werden.
Behindertengleichstellungsgesetz:
- Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben (Behindertengleichstellungsgesetz) und in der Arbeitswelt (Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz) – verpflichtendes Schlichtungsverfahren in der jeweiligen Landesstelle vor einem eventuellen Gerichtsverfahren. Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens kann auch kostenlos Mediation in Anspruch genommen werden.
Bundessozialamt - Landesstelle Niederösterreich
Daniel Gran-Straße 8/3
3100 St. Pölten
Tel.: + 43 2742 312224
Fax: + 43 2742 312224-7655
E-Mail: bundessozialamt.noe1@basb.gv.at
Web: www.bundessozialamt.gv.at
Parteienverkehr der Zentralstelle St. Pölten: Montag bis Freitag: von 08.00 bis 12.00 Uhr
außerhalb: nach Vereinbarung
Außenstelle Wien
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Tel.: +43 059988
Fax: +43 059988-2284
E-Mail: bundessozialamt@basb.gv.at
SMS-Anfragen, speziell für Gehörlose: +43 664-8574917
Öffungszeiten: Mo.-Do. 7.30-15.30 Uhr, Fr. 7.30-14.30 Uhr; Beratungszeiten Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 07.05.2012
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 07.05.2012
Deutsch