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Besuchsrecht

Wenn die Eltern nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist das Besuchsrecht für beide Elternteile ein wichtiges Thema.
Das Besuchsrecht wird von jenem Bezirksgericht geregelt, in dessen Sprengel der Ehepartner und die Ehepartnerin den letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder gehabt haben.

Das Besuchsrecht kann von den Eltern auch ohne gerichtliche Regelung geklärt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.help.gv.at.
 
Hier erhalten Sie Informationen über das Thema "Unterhalt für Kinder".
Abgenommen durch:
Jugendhilfe
Stand: 08.03.2012