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Besuchsrecht
Das Besuchsrecht wird von jenem Bezirksgericht geregelt, in dessen Sprengel der Ehepartner und die Ehepartnerin den letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder gehabt haben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.help.gv.at.
Hier erhalten Sie Informationen über das Thema "Unterhalt für Kinder".
TIPP
Das Besuchsrecht kann von den Eltern auch ohne gerichtliche Regelung geklärt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.help.gv.at.
Hier erhalten Sie Informationen über das Thema "Unterhalt für Kinder".
Abgenommen durch:
Jugendhilfe
Stand: 08.03.2012
Jugendhilfe
Stand: 08.03.2012
Deutsch