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Arbeitsrecht - Arbeitsgericht

Jedes Landesgericht ist als Arbeits- und Sozialgericht (ASG) in erster Instanz zuständig.
Das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) regelt unter anderem das Verfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die Arbeiterkammer erteilt kostenlos Auskünfte in Rechtsangelegenheiten.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter www.arbeiterkammer.at.
Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 25.01.2012