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Behördenwege anlässlich der Änderung des Namens

Die Änderung des Namens und ein geänderter Familienstand erfordern eine Reihe von Behördenwegen.
In nachfolgender Liste sind die Behördenwege nach ihrer Dringlichkeit geordnet. Es empfiehlt sich daher, die Aufstellung also von oben nach unten durchzugehen!

  • Meldeamt
  • Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
  • Passamt
  • Personalausweis
  • Zulassungsschein
  • Führerschein
  • Arbeitgeber
  • Sozialversicherung/Krankenkasse
  • Finanzamt
  • Hausverwaltung
  • Postamt
  • Telekom/Telefongesellschaft
  • Bank
  • Jagdkarte/Waffenschein/Anglerberechtigung
  • Universität
  • Wohnungsgenossenschaft/Vermieter/Hausverwaltung
  • Energie– und Wasserversorgung
  • Versicherungen
  • Arbeitnehmer-/Arbeitgebervereinigung



Die Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit - zu verschieden sind die persönlichen Verhältnisse jedes Einzelnen.

Abgenommen durch:
Standesamt
Stand: 13.10.2011