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Geburt - Adoptionen

Hier erfahren Sie alles Wichtige über Adoptionen.



Die Jugendhilfe der Stadt ist die erste Anlaufstelle für Adoptionen.



Ein Kind zur Adoption freigeben


Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, nehmen Sie bitte schon während der Schwangerschaft unverbindlich Kontakt mit der Jugendhilfe der Stadt St. Pölten auf. Dort erhalten Sie unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.

Ein Kind adoptieren


Wenn Sie ein Kind adoptieren wollen, müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde als Adoptiveltern bewerben. Adoptivwerber können mündlich, schriftlich oder elektronisch um Prüfung ihrer Eignung als Adoptiveltern und Aufnahme in die Vormerkliste ansuchen. Wohnen Sie also in der Stadt St. Pölten, ist für eine Adoption die Jugendhilfe St. Pölten zuständig.

Die Jugendhilfe ist zur Führung eines Vormerkverfahrens zur Überprüfung Ihrer Eignung verpflichtet.

Ablauf und Inhalte des Vormerkverfahrens:

Im Erstinformationsgespräch mit der für den Wohnort der Adoptivwerber zuständigen Fachkraft für Sozialarbeit werden die Adoptivwerber über die Anforderungen und notwendigen Schritte für eine Vormerkung informiert.

  • verpflichtende Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für Adoptiveltern
  • Vorlage einer psychologischen Stellungnahme (sie muss von einem niedergelassenen klinischen Psychologen stammen und ist von den Adoptivwerbern zu bezahlen)



Nach positiver Prüfung und Zustimmung der Adoptivwerber zur Einleitung von behördlichen Erhebungen wird das Erstinformationspaket für Adoptivwerber ausgehändigt. 

Erforderliche Unterlagen der Adoptivwerber:

  • aktueller Einkommensnachweis
  • Strafregisterauszug von allen im Haushalt lebenden Personen über 14 Jahre
  • ärztlicher Befund von allen im Haushalt lebenden Personen
  • Bestätigung über die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für Adoptivwerber
  • psychologische Stellungnahme


Die Bezirksverwaltungsbehörde holt nachstehend angeführte Gutachten bzw. Auskünfte ein:

  • Stellungnahme der Gemeinde aus baubehördlicher Sicht
  • Stellungnahme über die Adoptivwerber und alle im Haushalt lebenden Personen
  • Einholung amtsärztlicher Auskünfte über die Adoptivwerber (z.B. über meldepflichtige Erkrankungen, Suchtgiftvormerkungen)

Erfüllen die Adoptivwerber die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Adoptivkindes, werden sie von der Aufnahme in die Vormerkliste in Kenntnis gesetzt.

Bei Nichterfüllung werden die Adoptivwerber in einem Gespräch über die Versagungsgründe informiert.

Wird ein Kind zur Adoption freigegeben, wählt der örtlich zuständige Jugendwohlfahrtsträger ein Adoptionselternpaar von der Vormerkliste aus, und das Kind wird vorerst probeweise in dieser Familie untergebracht.
Nach etwa einem halben Jahr, frühestens aber nach drei Monaten, schließt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde mit den Adoptiveltern einen Adoptionsvertrag ab.
Wenn ihr Wohnort St. Pölten ist, wird der Adoptionsvertrag durch pflegschaftsbehördliche Genehmigung des Bezirksgerichts St. Pölten rechtswirksam. Diese Genehmigung wird vom zuständigen Jugendwohlfahrtsträger beantragt.

Folgende Urkunden der Adoptiveltern und des Adoptivkindes sind dabei vorzulegen:

  • Geburtsurkunden
  • Meldezettel
  • Taufscheine
  • Heiratsurkunden (nur von den Adoptionswerbern)
  • Staatsbürgerschaftsnachweise


Kontakt:
Jugendhilfe
Heßstraße 6, 1.Stock  
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2531
Fax: +43 2742 333-2549
E-Mail: jugendhilfe@st-poelten.gv.at
Abgenommen durch:
Jugendhilfe
Stand: 17.02.2012