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Arbeitsrecht - Abfertigung

Beim Abfertigungsrecht ist zwischen Abfertigung alt und neu zu unterscheiden.
Das alte Abfertigungsrecht gilt für jene Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 1.Jänner 2003 bereits bestanden hat. Das neue Abfertigungsrecht gilt für jene Arbeitnehmer, die nach dem 1.Jänner 2003 in ein neues Dienstverhältnis eingetreten sind.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der NÖ Arbeiterkammer.
Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 25.01.2012