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Namensänderung
Für die Änderung Ihres Familiennamen oder Vornamens muss einer der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:
Für die angeführten Fälle müssen Sie mit Kosten in der Höhe von ca. 45 Euro rechnen. Wenn der Grund für die Namensänderung oben nicht angeführt ist, unterliegt er der vollen Gebührenhöhe. In diesen Fällen entstehen Kosten von ca. 560 Euro.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
Alle zuvor angeführten Urkunden müssen, wenn sie im Ausland ausgestellt worden und nicht in deutscher Sprache verfasst sind, samt der Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers vorgelegt werden.
Personen, denen vom Gericht ein Sachwalter zugeteilt worden ist, benötigen dessen schriftliche Zustimmung für den Antrag.
Kontakt:
Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333–2020, -2021, -2022, -2023, -2024
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Mo., Mi. und Do. 7.30-16.00 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr und Fr. 7.30-13.00 Uhr.
- der bisherige Familienname (Vorname) ist lächerlich oder anstößig oder bringt unzumutbare wirtschaftliche oder soziale Nachteile mit sich
- der bisherige Familienname (Vorname) ist ausländischer Herkunft und soll nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft (die nicht länger als zwei Jahre vor dem Antrag auf Namensänderung erfolgt sein darf) geändert werden, um die Einordnung in Österreich zu erleichtern
- der bisherige Familienname (Vorname) wurde rechtswidrig geführt
- der neue Familienname (Vorname) wurde früher einmal zu Recht geführt
- Familienname, Vorname und Geburtsdatum stimmen mit jenen einer anderen Person überein und führen zu ständigen Verwechslungen
- der neue Familienname hätte vom Antragsteller geführt werden können, wenn er nicht eine Frist versäumt hätte
- das minderjährige Kind soll den Familiennamen seiner Pflegeeltern erhalten
- das Adoptivkind soll einen anderen Vornamen erhalten (Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach der Bewilligung der Adoption gestellt werden)
- der Vorname entspricht nicht dem Geschlecht des Antragstellers
- der Antragsteller hat seine Religionszugehörigkeit gewechselt und will deshalb seine Vornamen ändern (Antrag ist nur innerhalb von zwei Jahren nach dem Wechsel der Religionszugehörigkeit möglich)
Für die angeführten Fälle müssen Sie mit Kosten in der Höhe von ca. 45 Euro rechnen. Wenn der Grund für die Namensänderung oben nicht angeführt ist, unterliegt er der vollen Gebührenhöhe. In diesen Fällen entstehen Kosten von ca. 560 Euro.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Lichtbildausweis (des Antragstellers oder des gesetzlichen Vertreters des Kindes)
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- wenn Sie in den letzten zwei Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten haben und deshalb Ihren Familiennamen (Vornamen) oder den Ihres Kindes ändern lassen wollen: den Bescheid, mit welchem Ihnen (dem Kind) die Staatsbürgerschaft verliehen worden ist
- Geburtsurkunde (wenn auch die Namen der Kinder geändert werden sollen, auch die Geburtsurkunde der Kinder, in welcher beide Elternteile eingetragen sind)
- Heiratsurkunde
- e-Card
- gegebenenfalls das Vormundschaftsbestellungsdekret des Gerichtes, mit dem Ihnen die Obsorge über das Kind übertragen worden ist
- die persönliche Zustimmung des Kindes, wenn es älter als 14 Jahre
BITTE BEACHTEN SIE
Personen, denen vom Gericht ein Sachwalter zugeteilt worden ist, benötigen dessen schriftliche Zustimmung für den Antrag.
Kontakt:
Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333–2020, -2021, -2022, -2023, -2024
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Mo., Mi. und Do. 7.30-16.00 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr und Fr. 7.30-13.00 Uhr.
Abgenommen durch:
Standesamt
Stand: 13.10.2011
Standesamt
Stand: 13.10.2011
Deutsch